ukraine: Businessguide 2008


Mirus

Oleh Mirus

Botschaftsrat Leiter der Handels- und Wirtschaftsmission bei der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland



 

Der Beitritt der Ukraine zur WTO – Auswirkungen auf die deutsch-ukrainischen Wirtschaftsbeziehungen

Die deutsch-ukrainische wirtschaftliche Zusammenarbeit weist immer mehr strategische Aspekte auf. Die Bundesrepublik Deutschland ist größter Investor und zweitgrößter Handelspartner der Ukraine. Deutschlands Unterstützung beim Prozess der Durchführung der Marktreformen, der Modernisierung der ukrainischen Wirtschaft und Infrastruktur sowie bei der Schaffung transparenter und effizienter Rahmenbedingungen ist in der Ukraine spürbar.

Am 16. Mai ist die Ukraine das 152. WTO-Mitglied geworden.

In vierzehn Jahren der Verhandlungen mit der WTO hat die Ukraine einen Weg wirtschaftlicher und struktureller Reformen sowie der Transformation zur Marktwirtschaft durchlaufen. Die zweiseitigen Beitrittsverhandlungen mit WTO-Mitgliedern wurden erfolgreich abgeschlossen. Auf dem Weg zur WTO hat das ukrainische Parlament mehr als 50 erforderliche Voraussetzungen zur Gesetzgebung verabschiedet.

Das Protokoll zum WTO-Beitritt der Ukraine wurde am 5. Februar 2008 in Genf unterzeichnet. Am 10. April wurde das Beitritts-Protokoll vom ukrainischen Parlament ratifiziert. Einige Tage später hat der Präsident der Ukraine, Viktor Juschenko, das entsprechendes Gesetz zur Protokollratifizierung unterzeichnet und den Generalsekretär der WTO darüber informiert.

Was ändert sich mit dem WTO-Beitritt für die Ukraine, und welche Auswirkungen hat der Beitritt auf die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU, insbesondere Deutschland?

Ab dem Beitrittstag zur WTO bekommt die Ukraine spürbare Vorteile und Verbesserungen im Handel mit 151 Ländern weltweit, deren Anteil am Welthandel ca. 95 Prozent beträgt. Außerdem führt dieser Schritt zur Senkung von Tarifen und nicht-tariflichen Begrenzungen beim Export aus der Ukraine auf die Märkte von WTO-Mitgliedern und beschleunigt das Vorgehen zum Aufbau einer freien Handelszone zwischen der Ukraine und der EU.

Der WTO-Beitritt hat für die Ukraine eine überwiegend positive Wirkung, vor allem durch den Wegfall von Exportquoten auf ukrainische Metalle bei der Lieferung in die EU-Länder sowie durch für alle Unternehmen gleiche Transitbedingungen für Waren und Dienstleistungen. Durch den WTO-Beitritt ist eine Steigerung des ukrainischen Staatshaushalts durch Einnahmen aus der Außenwirtschaft sowie eine jährliche Steigerung des Exportvolumens mindestens um sieben Prozent zu erwarten. Durch die steigenden ausländischen Investitionen (schätzungsweise drei bis fünf Milliarden USD jährlich) ist außerdem eine wesentliche Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von in der Ukraine produzierten Waren zu erwarten.

Der WTO-Beitritt bringt auch andere Besonderheiten mit sich, zum Beispiel die Verschärfung des Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt, was auch für die Entwicklung der Wirtschaft in der Ukraine als positiv zu betrachten ist.

Laut der offiziellen Verlautbarung der WTO hat sich die Ukraine beim Beitritt in diese Organisation u. a. zu folgen Änderungen verpflichtet:

- die obligatorischen minimalen Preisen für Importwaren werden weggeschafft; die
Listen von Waren und Dienstleistungen, die einer staatlichen Regulierung
unterliegen, werden regelmäßig bekannt gegeben

- die Tarife für den Eisenbahn-Transit werden auf einer für alle Unternehmen
gleichen Basis festgesetzt

- die Handelsaktivitäten aller staatlichen Betriebe in der Ukraine werden den
WTO-Regeln angepasst

- die WTO-Mitglieder werden regelmäßig über die Entwicklung des
Privatisierungsprogramms in der Ukraine informiert

- die WTO-Rahmenbedingungen und ein entsprechendes Protokoll werden
gleichzeitig in der ganzen Ukraine eingeführt

- die Registrierungsgebühren für Medikamente, Pestizide, landwirtschaftliche
Chemikalien sowie die Gebühren für die Lizenz auf den Im- bzw. Export von
Tabakwaren und Alkoholika werden gemäß den WTO-Voraussetzungen eingeführt

- von Privatpersonen und Firmen, die sich mit Export und Import beschäftigen wollen,
werden keine Investitionsvorhaben in der Ukraine mehr verlangt

- die Gebühren für Dienstleistungen werden in der Ukraine gemäß den WTO-
Voraussetzungen eingeführt

- nach dem WTO-Beitritt werden in der Ukraine die Importbeschränkungen, die nicht
den WTO-Normen entsprechen, u. a. das Verbot für die Einfuhr von
Fleischprodukten, abgeschafft

- das Verbot der Einfuhr von Pkw, Bussen und Lkw, die älter als acht Jahre sind,
wird abgeschafft

- das Prozedere für die Erlangung von Importlizenzen wird nach WTO-Normen
eingeführt

- die Gesetzgebung gegen Dumping wird an die WTO-Voraussetzungen angepasst

- die Zollgebühren für den Export von Schwarzmetallen, Samen, Fellen und Rindvieh
werden verringert

- das Verbot für den Export von Buntmetalle sowie die Beschränkungen für den
Export von Getreide werden abgeschafft

- die Ukraine hat sich verpflichtet, die entsprechenden internationalen Standards
einzuführen

- die Warenmenge, die einer Zertifizierungspflicht in der Ukraine unterliegt, wird
reduziert

- die Bildung und Entwicklung von Freizonen in der Ukraine unterliegt den WTO-
Normen.

Wir betrachten deutsche Industrie- und Handelsunternehmen als zuverlässige strategische Partner, die führende Positionen in mehreren globalisierten Wirtschaftsbranchen einnehmen und über moderne Technologien und branchenbezogenes Know-how verfügen. Die für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit deutscher und ukrainischer Unternehmen ermöglicht uns wichtige Schritte auf dem Weg der wirtschaftlichen Entwicklung beider Länder.

Wir hoffen, dass die neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen ukrainischen und deutschen Unternehmen, die sich durch den WTO-Beitritt der Ukraine eröffnen, von den Geschäftskreisen beider Ländern zur effizienten Weiterentwicklung sowohl der deutschen als auch der ukrainischen Wirtschaft genutzt werden.