In der ukrainischen Privatisierungspraxis ist ein neues Phänomen aufgetreten, und zwar eine «Reprivatisierung». Mangel an Transparenz bei der Verfügung über staatliches Vermögen während der vorangegangenen Wellen der Privatisierungen hatte für den Staatshaushalt Milliarden Hrivna Verluste zur Folge und stellte die Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der neuen Eigentümer in Frage. Im Jahre 2005 hatte die nachfolgende Überprüfung der früheren Privatisierungsprozesse den Wiederverkauf des Hüttenwerkes „Kriworizhstahl“ für 4,8 Milliarden US-Dollar zur Folge (dies überstieg alle vorhergehenden Einnahmen aus der Privatisierung, welche seit der Zeit der Proklamation der Unabhängigkeit der Ukraine eingenommen worden waren. Am 8. April 2008 (nach der sogenannten wiederholten Kassation) hat das Oberste Gericht der Ukraine in ähnlicher Weise die Privatisierung des Energieerzeugungsbetriebes „DniproEnergo“ (des größten Energieerzeugungsbetriebes der Ukraine) endgültig aufgehoben. Dies beruhte vor allem darauf, dass DniproEnergo im August des vergangenen Jahres eine umstrittene Kapitalerhöhung zur Abwendung eines Konkurses durchgeführt hatte, wodurch der Staatsanteil erheblich reduziert wurde und von 74,04 Prozent auf 50 Prozent + 1 Aktie reduziert wurde.
MEHR TRANSPARENZ . . .
Um den obengenannten Herausforderungen gewachsen zu sein, hat das Ministerkabinett der Ukraine (MKU) am 23. Januar 2008 entsprechende Änderungen an seiner Verordnung Nr. 803 vom 6. Juni 2007 "Über das Verfahren zur Veräußerung von Objekten des staatlichen Eigentums“ (Ukr. „Pro Porjadok Widtschudzhennja Objektiw Derzhawnoji Wlastnosti"), im Weiteren “Verfahren” genannt, vorgenommen.
Diesem Verfahren nach soll die Privatisierung staatlichen Eigentums ausschließlich durch den Verkauf des Unternehmens durchgeführt werden. Um eventuelle Missbräuche in Zusammenhang mit der Preisbildung zu vermeiden, legt dieses Verfahren fest, dass der Anfangspreis des Eigentums durch eine unabhängige Begutachtung und entsprechend dem Verfahren für Vermögensbewertung (Ukr. „Metodyka Ozinjuwannja Maina“, gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Dezember 2003) festzusetzen und durch den Fonds für Staatliches Eigentum zu bestätigen ist.
Weiterhin wurde festgelegt, dass die Veräußerung staatlichen Eigentums ausschließlich durch öffentliche Ausschreibungen und Versteigerungen zu erfolgen hat. Es bleibt zu hoffen, dass das obengenannte Verfahren nunmehr wettbewerbswidrige Formen der Privatisierung beseitigt.
. . . UND MEHR IM BEREICH ENERGIE
Im Mai 2007 hat die ukrainische Regierung versucht, ein Konzept zur Privatisierung von Energieerzeugungsbetrieben zu entwickeln. Nach diesem Konzept sollten alle Einnahmen aus dem Verkauf von Minoritätsaktienanteilen an Energieverteilungsbetrieben („OblEnergo“) zur technischen Modernisierung von Energieerzeugungsbetrieben (EEB) verwendet werden, welche unter Aufsicht der staatlichen Energieversorgungsgesellschaft der Ukraine (EVGU) verbleiben.
Am 19. März 2008 hat aber die Regierung überraschenderweise beschlossen, 60 Prozent + 1 Aktie von vier staatseigenen Energieerzeugungsbetrieben und zwar, der CJSC „ZentrEnergo“, der CJSC „DonbassEnergo“, der geschlossenen Aktiengesellschaft „SakhidEnergo“ und der CJSC „DniproEnergo“ an strategische Investoren zu verkaufen, wobei das Kaufdatum auf Ende 2008 festgesetzt wurde. Zwar wurden diese Privatisierungspläne in der Zwischenzeit durch den Erlass des Präsidenten der Ukraine unter Nr. 316/2008 vom 11. April 2008 aufgeschoben, was wohl vor allem auf politischen Gründen beruht. Der Präsident rechtfertigte seinen Beschluß allerdings damit, dass die Regierung versucht hatte, die obengenannten strategischen Objekte gesetzwidrig zu privatisieren, und bat das Verfassungsgericht um seine Stellungnahme dazu.
Es sieht aber danach aus, als ob die Regierung nach wie vor keine schlechten Chancen hat, erhebliche Privatisierungseinnahmen aus dem Aktienverkauf von sechs Energieverteilungsbetrieben zu erhalten. Wie zu erwarten war, nahm die Regierung am 5. März 2008 einen korrigierten Plan des Verkaufs von 25 Prozent staatseigener Aktienpakete von LwiwOblEnergo, OdessaOblEnergo, PoltawaOblEnergo, PrikarpattjaOblEnergo, SumyOblEnergo und TschernigiOblEnergo an und hat bereits angefangen, ihre einzelnen Anteile vom 17. März 2008 bis zum 30. Juni 2008 zum Verkauf anzubieten.
Neben der gleichzeitigen Reformierung des Energieveräußerungsmarktes auf der Basis von zweiseitigen Verträgen zwischen Stromerzeugern und -verbrauchern haben solche Privatisierungsschematas auch zum Ziel, den langfristigen Wettbewerb und die Effizienz der ukrainischen Energiewirtschaft weiter zu fördern.
Karl Hepp de Sevelinges, Partner
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