Die heranrückende Fußballeuropameisterschaft 2012, die in Polen und in der Ukraine ausgetragen wird, stellt die Austragungsorte vor gewaltige Herausforderungen. Der Chance, sich als Land bei dem drittgrößten Sportereignis der Welt zu präsentieren und den damit verbundenen gewaltigen Investitionsschub nachhaltig für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen, steht die Gefahr gegenüber, dass sich – insbesondere die Ukraine – als unfähig erweist, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Die Aberkennung als Austragungsort wäre ein Super-GAU für das Ansehen der Ukraine als Wirtschaftsstandort.
Diese Einsicht hat eine beinahe hektische Diskussion zur Lösung der unmittelbar bevorstehenden Aufgaben durch Public Private Partnerships (PPP) ausgelöst. Fest steht jedenfalls, dass der Staat und die Kommunen weder finanziell noch von der Sachkenntnis her in der Lage sind, binnen der verbleibenden knapp vier Jahre bis zur EM die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen (insbesondere Verkehrswegebau, Flughäfen und Stadien) zu vollziehen.
Zum Zwecke der Administrierung der beschriebenen Aufgaben ist ein Organisationskomitee bei der Regierung gebildet worden, dem die Nationale Agentur zur Sicherstellung der Durchführung der Fußballeuropameisterschaft untersteht.
Schließlich hat das Wirtschaftsministerium die Bildung einer speziellen Institution (PPP Centre) beim Ministerkabinett der Ukraine vorgeschlagen, die methodologisch und informatorisch Unterstützung in PPP-Angelegenheiten erweisen soll.
Ersichtlich liegt damit die Organisationshoheit zu sehr in Regierungshand; mit jeder Krise und vorzeitigem Wechsel leidet auch der Fortgang der Vorbereitung auf die Europameisterschaft. Hier kann die Lösung nur in einer Entkoppelung von Regierung und EM-Vorbereitung und einer hinreichenden Ausstattung des entsprechenden Organs mit finanziellen Mitteln und Kompetenzen liegen. Der Rückgriff auf die Erfahrungen anderer Austragungsländer und die Hinzuziehung von deren Experten (z. B. auch aus Deutschland, WM-Organisationskomitee 2006) wäre dabei durchaus ratsam.
Lösungsansätze über PPP
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für PPP finden sich in den Gesetzen der Ukraine „Über Konzessionen“, „Über Konzessionen für den Bau und Betrieb von Straßen“, Über Vereinbarungen über Produktteilung“, „Über das Finanzleasing“, „Über die Miete von staatlichem und kommunalem Eigentum“ und zum Gesetz „Über die Verwaltung von Objekten des staatlichen Eigentums“.
Besondere Aufmerksamkeit gilt in diesem Kontext insbesondere dem Gesetz „Über Konzessionen für den Bau und Betrieb von Straßen“. Bislang wurden auf dieser Grundlage nur zwei Streckenabschnitte ausgeschrieben, deren Bau von den Konzessionsnehmern mangels Know-how und finanzieller Mittel seit Jahren ruht. Problematisch an dem Gesetz ist die Beschränkung auf den Neubau (und den anschließenden Betrieb) von Strecken. Zudem gilt das Prinzip, wonach „entlang“ von Mautstrecken alternative kostenfreie Straßen zur Verfügung stehen müssen.
Zu diesem Sonderkonzessionsgesetz wurde eine Reihe von Änderungsvorschlägen ins Parlament eingebracht. Darin geht es insbesondere um die Erweiterung des Konzessionsobjektes über den Neubau hinaus. Künftig sollen auch die Instandsetzung und/oder der Betrieb bestehender Strecken Gegenstand eines Konzessionsvertrages sein können. An dem Prinzip alternativer kostenfreier Straßen scheint man hingegen festhalten zu wollen.
Mit der Verabschiedung wird in naher Zukunft gerechnet, so dass gegebenenfalls bereits im Mai weitere Strecken der Kategorie „E“ ausgeschrieben werden können.
Unter den gegebenen Voraussetzungen sind echte Mautstrecken („real toll roads“) kaum denkbar, da Verkehrsströme auf die Alternativstrecken ausweichen können und damit der Return of Invest für den Konzessionsnehmer nicht ausreichend gesichert ist. Dementsprechend wird der Staat in der Pflicht bleiben und das Risiko Verkehrsaufkommen und Umsatz (traffic and revenue risk) weiter tragen. Den Konzessionsnehmer wird er dann auf einer auf Verfügbarkeit basierten Lösung vergüten müssen (availability-based payment). Natürlich ist auch eine Reihe von Mischlösungen denkbar, die hier allerdings nicht erörtert werden sollen. In jedem Fall gilt auch hier, dass es keine generelle PPP-Lösung gibt, sondern die Bedingungen z. B. des Konzessionsvertrages individuell auf die jeweilige Situation des betreffenden Streckenabschnittes zugeschnitten werden müssen.
Im Bereich des Fughafenaus- und Umbaus ist die Rechtslage nicht weniger kompliziert. Konzessionsobjekt kann nach der geltenden Fassung des Gesetzes „Über Konzessionen“ nur der Neubau und anschließende Betrieb von Flughäfen sein. Auch hier wäre der Anwendungsbereich auf den Aus- und Umbau und/oder Betrieb zu erweitern. Daneben wird sich hier die Frage der völligen Privatisierung stellen. Auch Lösungen über Betreiber- und Betriebsführungsmodelle sind denkbar. Zuletzt wurde der Flughafen in Charkiw einem ukrainischen Privatinvestor in langfristige Pacht übergegeben. Ob sich die angekündigten Investitionen in Millionenhöhe rechnen, kann von dieser Stelle aus nicht prognostiziert werden. Ein grundlegendes Problem stellt sich jedenfalls jedem Investor, nämlich die Frage, wie sich die Wirtschaft im Ganzen weiterentwickelt und mit ihr die Verkehrsströme an Waren und Passagieren. Allein auf die Europameisterschaft zu hoffen, wäre kurzsichtig, da die Refinanzierung weit über 2012 hinaus reicht und daher der Nachnutzung die entscheidende Bedeutung zukommt.
Der Stadienbau ist, entgegen vieler Erwartungen, nicht das erhoffte Einfallstor für PPP-Lösungen. Zwar verdingen sich bekannte ausländische Bauunternehmen in diesem Bereich, dies jedoch schlicht als Auftragnehmer von entsprechenden Bauaufträgen. Die dahinter stehende Finanzierung kommt oft aus den Schatullen ukrainischer Oligarchen und Fußballmäzene. Dies scheint derzeit auch der einzige Weg zu sein, da die ukrainische Fußballliga bei Weitem nicht die Einnahmen generiert wie dies z. B. bei der deutschen Bundesliga der Fall ist. Das Problem der gewinnbringenden Nachnutzung ist hier also besonders akut.
PPP-Gesetz
Einen weiteren Schritt in Richtung PPP hat der Gesetzgeber zudem mit dem Entwurf des Gesetzes „Über PPP in der Ukraine“ gemacht. Der Entwurf versteht sich als Rahmengesetz zu allen Erscheinungsformen von PPP.
Formen der Zusammenarbeit sind die gesellschaftsrechtliche (Joint Venture) oder die vertragliche (Konzession, Miete, Leasing, Vereinbarung über Produktteilung, Vereinbarung über die Verwaltung von staatlichem Eigentum, Vereinbarung über eine gemeinsame Tätigkeit, andere Vereinbarungen). Mit der Aufnahme „anderer Vereinbarungen“ öffnet der Entwurf seinen Anwendungsbereich für die Vielgestaltigkeit von PPP in Form eines Vertrages sui generis.
Das Initiativrecht zum Vorbringen von Vorschlägen für eine Ausschreibung liegt sowohl beim Staat als auch bei anderen „interessierten Personen“. Letzteres ist ein vielversprechender Ansatz zur Einbeziehung Privater bereits im Stadium der Projektauswahl, der leider unvollendet geblieben ist. Vorschläge sind in qualifizierter Form einzubringen und erfordern daher Vorarbeiten, die später in die Ausarbeitung des Projektes einfließen. Gewinnt der Vorschlagende die Ausschreibung später nicht, sind die getätigten Aufwendungen für ihn endgültig verloren. Ein Kostenerstattungsanspruch für diesen Fall, wie international üblich, würde dem Initiativrecht die notwendige Vitalität verleihen.
Hervorzuheben sind des Weiteren Art. 17, der eine Versteinerungsklausel enthält, und Art. 18 des Entwurfes, durch den sich der Staat zum Schirmherrn, Koordinator und Manager der komplexen Aufgaben (Genehmigungen, bodenrechtliche Fragen etc.) aufschwingt. Art. 19 schließlich regelt, dass der Staat durch die Gestaltung der Tarife für die Leistungen der Privaten (oder auf andere Weise) dafür Sorge zu tragen hat, dass bei normalem Verlauf der Dinge dem privaten Investor ein ausreichender Rückfluss an finanziellen Mitteln gesichert ist.
Die Einfuhr von Waren, die für ein PPP-Projekt bestimmt sind, soll nach Art. 20 Abs. 1 zoll- und umsatzsteuerfrei erfolgen. Zudem soll der Gewinn in den ersten drei Jahren nach Beginn des Ertragsflusses aus dem PPP-Projekt nur zu einem um 50 Prozent ermäßigten Steuersatz besteuert werden (Art. 20 Abs. 3), wozu eine projektbezogene, gesonderte Buchhaltung erforderlich ist.
Ausblick
Die Ukraine ist mit ihren begonnenen Maßnahmen auf dem richtigen Weg, muss aber in der Umsetzungsphase mit mehr Nachdruck und Nachhaltigkeit arbeiten. Der Erfolg wird ganz maßgeblich davon abhängen, ob der Staat den privaten Investoren die notwendige Überzeugung vermitteln kann, dass die Ukraine ein langfristiger und verlässlicher Partner ist. Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass die Ukraine mit einer Vielzahl aufstrebender Volkswirtschaften in einem harten Wettbewerb um Investitionen steht.
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