Es kommt vor, dass ausländische Unternehmen im Rahmen ihres Engagements in China in Rechtsstreitigkeiten mit Privatpersonen, anderen Unternehmen oder sogar mit Regierungsstellen verwickelt werden. Von Jahr zu Jahr beobachten wir eine steigende Zahl derartiger Fälle. Die Methoden zur bestmöglichen Lösung solcher Konflikte sind von Fall zu Fall verschieden.
Die vier üblichsten Wege zur Beilegung von Streitfällen im Geschäftsverkehr in China sind: Verhandlung, Vergleich, Schiedsgerichtsverfahren, Gerichtsverfahren.
Kommt es zu einem Streitfall, wird stets als erstes versucht, eine Lösung auf dem Verhandlungsweg zu finden. Viele geschäftliche Vereinbarungen in China enthalten Bestimmungen, die vorsehen, dass zuerst durch Verhandlungen nach einer Lösung gesucht werden soll, bevor andere Mittel zur Konfliktlösung bemüht werden.
Erzielen die beteiligten Seiten auf dem Verhandlungsweg keine Einigung, kann ein Vergleichsverfahren erwogen werden. Hierbei legen die beteiligten Seiten ihre Lösungsvorschläge einem Schlichter vor, der auf dieser Basis seinerseits eine mögliche Lösung vorschlägt. Obwohl ein solcher Vergleich keine rechtlich bindende Wirkung besitzt, hat sich dieses Verfahren als probates Mittel zur Beilegung von Streitfällen im Geschäftsverkehr zwischen ausländischen und chinesischen Unternehmen erwiesen.
Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht ist der Vergleich ein Mittel zur möglichst frühen Beilegung von Streitigkeiten. Bei Schiedsgerichtsprozessen und Gerichtsverfahren in China wird stets darauf hingewirkt, dass die Parteien mit Hilfe eines vom betreffenden Gericht bzw. Schiedsgericht bestellten Schlichters versuchen, sich durch einen Vergleich zu einigen. Das wesentlich geringere Konfrontationspotenzial im Rahmen eines Vergleichsverfahrens kann außerdem dazu beitragen, die Geschäftsbeziehung als solches zu erhalten.
Erzielen die Seiten durch Verhandlung und Vergleich keine Einigung, so wird in China für Auseinandersetzungen mit ausländischen Geschäftspartnern traditionell das Schiedsgerichtsverfahren bevorzugt. Zumindest bis in jüngster Zeit waren und sind die Schlichter an Schiedsgerichten erfahrener und fachlich kompetenter als Richter; auch das Procedere ist flexibler und der Verfahrensverlauf besser absehbar. Entscheidungen von Schiedsgerichten haben auch den Vorteil, dass sie endgültig und unanfechtbar sind, während Gerichtsurteile ein langwieriges Berufungsverfahren nach sich ziehen können.
Schiedsgerichtsverfahren in China sind im Gesetz über das Schiedsgerichtswesen von 1995 und das Zivilprozessgesetz von 2007 allgemein geregelt. Besonders erwähnt werden muss hier, dass Schiedsgerichtsverfahren in China nur über bestimmte Institutionen angestrengt werden können, wobei in nächster Zukunft wohl auch keine Änderungen im Sinne von Erleichterungen zu erwarten sind. Die beteiligten Seiten sind daher verpflichtet, eine entsprechend autorisierte Institution zu wählen und hierbei bestimmten Beschränkungen in Folge der gängigen institutionellen Praxis in China unterworfen. Noch immer bestehen große Vorurteile, die Tätigkeit ausländischer Schlichtungsstellen in China zu erlauben.
Die bekannteste Organisation zur Schlichtung von Streitfällen mit ausländischer Beteiligung ist die China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC); außerdem gibt es mehr als 170 lokale Schiedskommissionen. Bei der CIETAC sind mehr als 270 ausländische Schlichter offiziell zugelassen.
Als häufigste Probleme werden die Durchsetzbarkeit von Schiedsurteilen chinesischer Stellen bezüglich ausländischer Parteien und die Durchsetzbarkeit von Schiedsurteilen internationaler Stellen nach der New Yorker Konvention genannt, der China bereits seit 1987 angehört. Als Reaktion auf die diesbezügliche allgemeine internationale Besorgnis wurde beim Obersten Gerichtshof ein Meldeverfahren für Gerichte etabliert, die die Umsetzung solcher Urteile ablehnen. Dies hat, zusammen mit weiteren Maßnahmen, zu einer merklichen Verbesserung der Situation geführt; dennoch verbleiben weiterhin gewisse Probleme hinsichtlich Transparenz und schleppender Abwicklung der Verfahren.
Letzte Möglichkeit zur Beilegung von Streitfällen im Geschäftsleben ist ein Prozess vor einem chinesischen Gericht. In China haben ausländische und einheimische Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen das Recht, die Verhandlung ihres Falles vor einem ordentlichen Gericht anzustrengen.
Das Justizwesen in China umfasst, von unten nach oben betrachtet, folgende vier Instanzen: örtliche Gerichte, höhere Gerichte, die Obersten Gerichte der Provinzen und den Obersten Volksgerichtshof in Peking. Fälle, in denen ausländische Interessen berührt sind, werden je nach Sachgebiet und Streitwert entweder von den örtlichen Gerichten oder auf der nächst höheren Ebene verhandelt.
Das Verfahren beinhaltet eine Anhörung in erster Instanz und die Möglichkeit, einmal in Berufung zu gehen. Solche Prozesse unterliegen der Überprüfung durch die nächst höhere Instanz. Dies bedeutet einerseits im Zweifel höhere Rechtssicherheit, verzögert jedoch die endgültige Entscheidung.
Diese kurzen Ausführungen sollen lediglich einen Überblick über die Möglichkeiten zur Behandlung von Rechtsstreitigkeiten in China geben.
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