Zeiten, in denen man in Deutschland bei Bestechung und Bestechlichkeit ein Auge zudrücken konnte, gehören der Vergangenheit an. In Bezug auf Geschäftsaktivitäten in der VR China sollten jedoch keine geringeren Maßstäbe gelten.
Schaut man sich die Statistiken an, so fällt auf, dass Korruption in der VR China ein häufig anzutreffendes Phänomen ist. Nach dem Internationalen Korruptionsindex von Transparency International für wahrgenommene Korruption (Corruption Perception Index, CPI) liegt die VR China (ohne Hongkong) noch zwei Plätze hinter Kolumbien auf Rang 72. Zum Vergleich, Deutschland belegt Rang 14 und Dänemark als am wenigsten korruptes Land Rang 1.
Die größte Zahl der Bestechungsfälle liegt in China im Bereich Real Estate und Engineering, die größten Bestechungssummen summieren sich hingegen in den Bereichen Handel und Finanzierung. Nach einem im Februar 2009 veröffentlichten Report der Pekinger Zeitung Fawan hat sich die durchschnittliche Bestechungssumme bei Regierungsbeamten und Vertretern staatseigener Betriebe von 2,53 Mio. RMB im Jahre 2007 auf 8,84 Mio. RMB im Jahre 2008 mehr als verdreifacht. Auch nach offiziellen Quellen hat Korruption ein Ausmaß erreicht, das beispielsweise die Preise im Immobilienmarkt maßgeblich in die Höhe treibt.
Es besteht leicht die Gefahr, dass Unternehmen, die in China aktiv sind, dadurch der Blick für die Notwendigkeit sich des Themas anzunehmen verstellt wird. Auch die VR China verfügt in Bezug auf Korruption über strenge Gesetze.
Das Strafgesetz der VR China regelt Bestechung und Bestechlichkeit in 14 Artikeln. Strafbar ist beispielsweise die Zuwendung von Sachwerten oder Geld an Offizielle um ungerechtfertigte Vorteile zu erlangen, wenn der Wert der Zuwendung erheblich ist oder wenn dadurch Zahlungsrückflüsse an den Zahlenden gewährt werden, auf die er keinen Anspruch hat, so genannte "Kick-Backs". Die Zuwendung geringfügiger Sachwerte ist nicht strafbar. Die strafrechtliche Wertgrenze liegt bei 10.000 RMB bei Bestechung von Personen und bei 200.000 RMB (entspricht ca. 20.000 EUR) bei der Bestechung durch Organisationen oder Unternehmen.
Falls jedoch mit der Zuwendung illegitime Interessen verfolgt werden, Offizielle der Kommunistischen Partei Chinas, der Justiz oder der Verwaltungsbehörden oder mehr als drei Personen bestochen werden, so findet die Wertgrenze keine Anwendung, so dass die Handlung auch bei der Zuwendung geringfügiger Sachwerte strafbar sein kann.
Das chinesische Recht kennt auch einige Besonderheiten. Eine Einladung zum Essen gilt zum Beispiel in der VR China (bisher) nicht als Bestechung, da es an der Übergabe eines Vermögensgegenstandes fehlt.
Doch auch hier kommt es zur Strafbarkeit, wenn das Essen dazu dient, illegitime Zwecke zu fördern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Einladung zum Essen dazu dienen soll, illegal auf ein Bieterverfahren Einfluss zu nehmen.
Das Strafmaß ist jeweils gestaffelt nach der Schwere des Verstoßes und reicht von Geldstrafen bis lebenslänglicher Haftstrafe und Vermögenseinzug für Beteiligte aus der Privatwirtschaft und Todesstrafe für Beamte. Gegen Unternehmen können Strafzahlungen verhängt werden.
Eine weitere Besonderheit ist insbesondere für die Entscheidungsträger in Unternehmen wichtig. Im chinesischen Strafrecht wird die Strafe sehr oft nicht nur auf die Personen erstreckt, denen die strafbare Handlung zugerechnet werden kann, sondern auch auf die Personen, die direkt für das entsprechende Unternehmen verantwortlich sind. Das betrifft in erster Linie den so genannten Legal Representative aber kann auch andere leitende Angestellte des Unternehmens treffen, die bestimmte verantwortungsvolle Positionen innehaben.
Die Regelungen gegen die Korruption erschöpfen sich nicht im Strafrecht. Auch unterhalb der Schwelle des Strafgesetzes drohen Sanktionen. Weitere Regelungen und Sanktionen gegen Korruption enthält beispielsweise Artikel 8 des chinesischen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (WettbG). Danach ist es beispielsweise untersagt, dass Manager eines Unternehmens Geld oder Vermögensgegenstände benutzen, um andere anzuhalten, Produkte zu bestellen oder zu verkaufen. Hier droht nach Artikel 22 WettbG ein Bußgeld zwischen 10.000 RMB und 200.000 RMB (ca. 20.000 EUR) sowie der Einzug des illegalen Einkommens. Auch in anderen Rechtsgebieten sind in der Regel strenge Vorschriften im Hinblick auf Korruption und unlautere Geschäftspraktiken zu finden, so zum Beispiel im Steuerrecht, Außenhandelsrecht, Devisenrecht, Markenrecht, Produkthaftungsrecht, Kartellrecht etc. Auch im Bereich des Datenschutzes werden Änderungen diskutiert. Die VR China hat bisher kein Datenschutzgesetz und der Umgang mit persönlichen Daten ist dementsprechend locker. Jedoch gibt es bereits erste Entwürfe zu einem Datenschutzgesetz, das bereits mehrfach auf der Beratungsliste des Nationalen Volkskongresses stand, so dass zumindest langfristig mit einer Verschärfung in diesem Bereich gerechnet werden kann.
Auch im Hinblick auf die rechtliche Durchsetzung der strengen Regeln ist zu beobachten, dass China eine aktivere Rolle als bisher einnehmen möchte. Die Zentralregierung bekämpft verstärkt Korruption im öffentlichen Sektor. Angesichts ihrer wirtschaftslenkenden und in der Krise auch stabilisierenden Funktion hat die Zentralregierung ein vitales Interesse, die Korruption im Zaum zu halten.
Erste Erfolge sind bereits sichtbar. So wurden dem Staatshaushalt durch Ermittlungen des National Audit Office (NAO), einer Kontrollinstitution mit Verfassungsrang unter dem Staatsrat, im letzen Jahr 86 Mrd. RMB an Korruptionsgeldern zurückgeführt. Das war das Ergebnis der Überprüfung von mehr als 120.000 Projekten durch ca. 80.000 Inspektoren der unterschiedlichen Ebenen. Bisher seien nach offiziellen Angaben keine Fälle von Korruption im Zusammenhang mit dem am 9. November 2008 verabschiedeten 586 Mrd. USD Konjunkturpaket zur Ankurbelung der einheimischen Wirtschaft aufgedeckt worden (Stand Februar 2009).
Von in der VR China tätigen Unternehmen sollte das Thema nicht unterschätzt werden. Bei einer Vernachlässigung der "Corporate Compliance" drohen hohe Kriminalstrafen für leitende Mitarbeiter, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Strafen und Bußgelder, Schadensersatzklagen von Wettbewerbern und auch Rückzahlungsansprüche wegen der Nichtigkeit von Verträgen, Einreisebeschränkungen und massive Verluste an Ansehen und Reputation. Der rechtliche Rahmen ist relativ klar gezogen.
Die Regierung setzt bei der Aufdeckung von Korruption neben den staatlichen Kontrolleuren auch auf die Mitarbeit von Insidern aus den Unternehmen. Am 23. April 2009 verabschiedete die oberste Staatsanwaltschaft eine "Verordnung bezüglich der Belohnung für die Aufdeckung von Bestechung". Diese erhöht die bisher üblichen Belohnungen maßgeblich. Tippgeber können nun mit einer Belohnung von 10 Prozent des zurückerlangten Korruptionsgeldes rechnen. Die Regelbelohnung liegt gemäß Artikel 58 der Verordnung bei 100.000 RMB bis 200.000 RMB (entspricht ca. 20.000 EUR). Bei der Aufdeckung massiver Korruptionsfälle sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Gleichzeitig enthält die Verordnung Regelungen, die den vertraulichen Umgang mit den Daten innerhalb der Behörden sicherstellen sollen sowie das Verbot, die Identität der Tippgeber an deren Arbeitgeber oder andere Gruppen preiszugeben. Diese Anreize sind geeignet, das Risiko der Aufdeckung fragwürdiger Praktiken in Unternehmen zu erhöhen.
Als Fazit sollten Unternehmen, die eigene Aktivitäten in China unterhalten, auch für China ein Corporate Compliance Konzept entwickeln und umsetzen. Dies wurde bisher oft mit Verweis auf die "chinesischen Besonderheiten" dem chinesischen Counterpart oder dem chinesischen Geschäftsführer in Eigenregie überlassen. Um Risiken gering zu halten, scheint eine Überprüfung der Praxis und gegebenenfalls eine Änderung angezeigt. Als erster Schritt könnten globale und auch länder- bzw. chinaspezifische Richtlinien erarbeitet und kommuniziert werden. Dazu gehören zumeist auch umfangreiche Schulungsmaßnahmen, Checklisten für den Umgang mit Behörden, Kunden, Lieferanten einschließlich der relevanten Wertgrenzen. Von großer Bedeutung ist die klare Regelung der Verantwortung innerhalb des Unternehmens, die Einrichtung von Kontrollinstitutionen und allgemein die Erhebung der Transparenz zu einem Leitprinzip. Schließlich ist zu überlegen, ob Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten bereits jetzt eingeführt werden, um gegebenenfalls bei Erlass eines chinesischen Datenschutzgesetzes notwendig werdende und dann vielleicht kostenintensivere Anpassungen zu vermeiden. Die Nachhaltigkeit eines Geschäftskonzepts, das die Corporate Compliance außer Acht lässt, ist auch in der VR China fragwürdig. Auch hier gilt vermutlich: "Wo Klugheit fehlt, hilft schlechte Erfahrung.“
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