china: Businessguide 2010


Zhu

ZHU Meiting

Rechtsanwältin



 

Durchsetzung von Gewerblichen Schutzrechten in China

Innerhalb von ca. 30 Jahren hat China es geschafft, ein System zum Schutz geistigen Eigentums aufzubauen, das den Anforderungen von TRIPs entspricht. Seit dem WTO-Beitritt gewinnt der Schutz geistigen Eigentums in- und außerhalb Chinas enorm an Bedeutung, da sich die wirtschaftliche Verflechtung Chinas mit der Welt hierdurch intensiviert hat.

Das Rechtssystem in China befindet sich im ständigen Fluss. Die Probleme mit der Umsetzung sind u. a. bedingt durch die vergleichsweise kurze Dauer der Entwicklung. Zwar haben einzelne Institutionen (Behörden und Gerichte) sich mit den Gesetzen vertraut gemacht, gleichwohl wäre ein effektiveres Zusammenwirken zwischen diesen Institutionen wünschenswert.

Die Ansicht, Nachahmungen seien in China traditionsbedingt, trifft nicht zu. Vielmehr ist die Strukturwandlung der Wirtschaft maßgeblich für dieses Verhalten. Die Entwicklungsphase, in der China sich zurzeit befindet, ist teilweise vergleichbar mit der Anfangszeit der industriellen Revolution. Viele kleine bis mittelgroße Unternehmen versuchen, durch Nachahmung möglichst schnell an „Startkapital“ zu kommen. Dabei nehmen sie zum Teil die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten bewusst in Kauf. Dagegen müssen nicht nur ausländische Rechtsinhaber kämpfen. Auch chinesische Unternehmen sehen sich zunehmend gezwungen, ihre Rechte innerhalb und außerhalb von China zu verteidigen.

Die Globalisierung macht es für Rechtsinhaber erforderlich, eine Gesamtstrategie gegen Verletzungen ihrer Schutzrechte auszuarbeiten. Zum einen sollten bereits vor dem Markteintritt in China bzw. Deutschland die wichtigsten geistigen Eigentumsrechte angemeldet und eingetragen werden. Zum anderen müssen sowohl in Deutschland als auch in China bei Feststellung von Rechtsverletzungen rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Nur so können die geistigen Eigentumsrechte ihre Wertigkeit entfalten.

Diese Grundsätze gelten dabei auch für Unternehmen, die nicht in China aktiv sind, da das Fernbleiben von China nicht vor Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte schützt. Unternehmen, die in China einkaufen oder mit chinesischen Unternehmen zusammen arbeiten, müssen ihre geistigen Schutzrechte erst recht in China anmelden und eintragen lassen. Die Praxis hat gezeigt, dass Vernachlässigung im Hinblick auf Schutz des geistigen Eigentumsrechts nicht selten zu bösen Überraschungen führt.

Rechtsanwältin Meiting Zhu ist in China geboren und dort aufgewachsen. In China absolvierte Frau Zhu zunächst ein Anglistikstudium. In Deutschland studierte Frau Zhu Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und wurde im Jahre 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet der gewerbliche Rechtsschutz in Deutschland und China. Über dieses Thema referiert Frau Zhu neben der anwaltlichen Beratung regelmäßig auf Vortragsveranstaltungen in der Industrie und bei Verbänden in beiden Ländern. Frau Zhu ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Zu ihren Mandanten gehören sowohl chinesische als auch europäische Unternehmen.


ZHU Rechtsanwältin
Frau Meiting ZHU
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