Seit seinem Beitritt zur Welthandelsorganisation Ende 2001 hat China die Öffnung seiner Märkte deutlich vorangetrieben. Zwar bleiben ausländische Direktinvestitionen (Foreign Direct Investments, FDI) in den Grunddienstleistungen der Post, in der Luftraumüberwachung und in den Medien grundsätzlich verboten, doch sind sie in den Bereichen Telekommunikation, Bauwesen und Bewirtschaftung städtischer Gas- und Wasserversorgungsnetze, Tourismus und Finanzen mittlerweile zugelassen. Zugrunde liegt dafür der Catalogue Guiding Foreign Direct Investments in Industry aus dem Jahr 2007, welcher ausländische Investitionen in die vier Kategorien "erwünscht", "erlaubt", "eingeschränkt" sowie "verboten" unterteilt. Dieser Lenkungskatalog gibt folglich vor, in welchen Sparten FDI möglich sind bzw. unterstützt werden.
Die Zuflüsse ausländischer Investitionen erreichten 2008 ein Rekordhoch und ließen China hinter den USA und Frankreich zum drittgrößten Empfängerland aufsteigen. Nach wie vor gelten die Aussichten der chinesischen Märkte mittel- bis langfristig als vielversprechend und Chinas Attraktivität für FDI scheint ungebrochen. Allerdings sind ausländische Direktinvestitionen aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise sehr deutlich zurückgegangen. Während sich die Engagements im verarbeitenden Gewerbe einigermaßen halten konnten, erlitt der chinesische Immobiliensektor im ersten Halbjahr 2009 einen heftigen Einbruch. Nachdem auch der Juli keine Steigerungsraten aufwies, gehen Experten davon aus, dass für das Gesamtjahr erstmals seit drei Jahrzehnten mit einem Rückgang an FDI gerechnet werden muss.
Die Zentralregierung hat auf die negativen Entwicklungen verhältnismäßig schnell reagiert. Bereits Anfang März kündigte das chinesische Handelsministerium an, schwerpunktmäßig ausländische Unternehmen in den Bereichen Energiesparen, Umweltschutz und Dienstleistungen zu unterstützen. Auch Teile der Medizintechnik und des Maschinenbaus sollen zu den bevorzugten Branchen gehören. Zudem wurden weitere Gesetzesänderungen wirksam, welche die Vorhaben ausländischer Investoren erleichtern und zur Belebung von FDI führen sollen.
Bereits im Juni 2008 begann das Wirtschaftsministerium, nachgeordneten Behörden mehr Freiheiten einzuräumen. Dieser Prozess wurde durch weitere Maßnahmen in diesem Jahr fortgesetzt. Mit nunmehr insgesamt fünf Verwaltungsanweisungen wurde die Zuständigkeit für die Genehmigung eines Großteils von Investitionen in Unternehmen, die mit ausländischem Kapital finanziert werden, auf die Provinzebene übertragen. Über Investitionen, die eine bestimmte Betragsgrenze unterschreiten, können nun Provinzverwaltungen entscheiden. Bei der Gründung von ausländischen Unternehmen mit einem registrierten Kapital von weniger als 100 Mio. USD sind sie zum Beispiel neuerdings für das Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren zuständig. An die Zentralregierung muss weiterhin berichtet werden. Ziel ist, die bislang umfangreiche Bürokratie erheblich zu vereinfachen, da in vielen Fällen eine Verwaltungsebene entfällt. Ungeachtet dessen bleibt es abzuwarten, ob sich dadurch der für ausländische Investitionsvorhaben zähe Genehmigungsalltag mit seinen diversen einschlägigen Vorlagen beschleunigt.
Im vergangenen Jahr wurden zudem neue Bestimmungen zur Devisenverwaltung erlassen, die eine Erleichterung des internationalen Zahlungsverkehrs zum Ziel haben. An dem restriktiven Devisenkontrollsystem Chinas ändern die neuen Vorgaben jedoch nur bedingt etwas. Sowohl für Fremdwährungszahlungen nach China als auch für von China ausgehende, von der chinesischen in eine fremde Währung konvertierte Zahlungen gelten strenge Regelungen, welche die grenzüberschreitenden Finanzströme erheblich reglementieren. Für kapitalbezogene Devisengeschäfte – dies sind u. a. Devisenzahlungen im Zusammenhang mit FDI, Kapitalerhöhungen ausländisch investierter Unternehmen und Gesellschafterdarlehen - bestehen weiterhin strikte Registrierungspflichten und Genehmigungsvorbehalte. Devisenkredite aus Handelsgeschäften werden nun verschärft überwacht. Exporteure müssen ein spezielles Bankkonto eröffnen, um Exporterlöse in Fremdwährungen zu sammeln. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, Auslandsforderungen zu registrieren, wenn sie vor dem eigentlichen Export der Güter Exporterlöse in Fremdwährung (z. B. als Vorauszahlung) einziehen. An einen chinesischen Importeur gewährte Zahlungsaufschübe unterliegen ebenfalls speziellen Registrierungsvorschriften über das neu eingeführte Online-System. Diese strenge Devisenbewirtschaftung verlangt von ausländischen Investoren extreme Vorsicht im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Liquidität ihrer chinesischen Gesellschaft. Die vielfach gewählte Finanzierung in Form lang gewährter Zahlungsziele ist aufgrund der o. g. Anforderungen an verzögerte Bezahlungen bei Importen sowie bezüglich Exportvorauszahlungen nicht mehr möglich.
Auch wenn der chinesische Staat also begonnen hat, die Auflagen für Investitionen aus dem Ausland schrittweise zu lockern und ausländische Investoren jüngst mit niedrigen Zinsen in die geplanten fünf neuen Industriezonen lockt: China ist für sie keineswegs ein leichtes Unterfangen. Investitionen sind nach wie vor nur eingeschränkt möglich und unterliegen zahlreichen bürokratischen Auflagen. Oftmals sind es subtile hoheitliche Eingriffe, die ein Auslandsvorhaben gefährden. Auf diese hat ein Investor wie auch auf die "klassischen" politischen Risiken (Enteignung, Krieg und der Unmöglichkeit, Erträge zu konvertieren und ins Heimatland zu transferieren) keinen Einfluss. Das bewusste behördliche Verzögern einer Genehmigung bis hin zu deren Nichterteilung haben in der Vergangenheit schon so manches FDI-Projekt in China zum Stocken, wenn nicht gar zum Scheitern gebracht.
Abhilfe können hier Investitionsversicherungen bieten. Sie sichern das nicht kalkulierbare politische Risiko für Auslandsvorhaben in China ab und bilden ein wertvolles Element der Risikominimierung. Derartige Unterstützung bieten Investitionsversicherer, zu denen private Versicherungen wie Coface oder Zurich sowie öffentlich-staatliche wie die zur Weltbank-Gruppe gehörende Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (MIGA) gehören. Sie alle haben sich in der Berner Union zusammengeschlossen, der weltweit größten Vereinigung privater und staatlicher bzw. im staatlichen Auftrag handelnder Exportkredit- und Investitionsversicherer. 2008 war China im Bereich der Investitionsabsicherung hinter Russland erneut weltweit das wichtigste Anlageland. Grundsätzlich können sich Investoren an jedes Mitglied der Berner Union wenden.
Ausschließlich deutschen Investoren bietet die Bundesregierung seit 50 Jahren die "Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland" (Investitionsgarantien) zugunsten ihrer Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern an. Die Investitionsgarantien sind innerhalb der Berner Union weltweit an führender Stelle beim Garantiebestand. Sie schützen deutsche FDI vor Verlusten infolge von Verstaatlichung, enteignungsgleicher Eingriffe oder Zerstörung aufgrund von politischen Krisen sowie vor Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- bzw. Transferproblemen.
Auch bei den Investitionsgarantien ist China seit vielen Jahren das Land mit dem höchsten Garantiebestand (Ende 2008: 4,9 Mrd. EUR). Basis für die Vergabe von Investitionsgarantien ist der deutsch-chinesische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag, der 2005 in Kraft getreten ist. Da Unternehmen gewöhnlich auch in Krisensituationen an ihren Auslandsinvestitionen festhalten wollen, ist es für sie von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesregierung sich bei abgesicherten Projekten bereits weit vor Eintritt eines drohenden politischen Schadenfalls aktiv, d. h. gegebenenfalls auch finanziell, an der Schadenvermeidung beteiligt – z. B. durch frühzeitigen Einsatz der diplomatischen Dienste vor Ort. Diese Besonderheit hat schon so manches China-Vorhaben deutscher Unternehmen erfolgreich unterstützt.
Zuständig für die Vergabe von Investitionsgarantien ist ein interministerieller Ausschuss. Für das operative Management des Garantieinstrumentes hat die Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG als Mandatare im Rahmen eines Konsortiums beauftragt.
Kontakt
Investitions- und Devisenrecht China:
Jens-Peter Otto
E-Mail: jens-peter.x.otto@cn.pwc.com
Investitionsabsicherung:
Johanna Driver
E-Mail: johanna.driver@de.pwc.com