Regelmäßig machen afrikanische Staaten in vielfacher Hinsicht Schlagzeilen: Seien es Zahlungen für Entwicklungshilfe, Armut der Bevölkerung oder Korruption auf der einen Seite. Andererseits stellte sich in den letzten Jahren die wirtschaftliche Entwicklung positiv dar. Viele Staaten wiesen – wenn auch von einem niedrigen Niveau ausgehend – hohe, teilweise sogar zweistellige Wachstumsraten aus. Doch es macht den Anschein, als wenn die weltweite Finanzkrise diese erfreuliche Entwicklung gedämpft hat.
Dennoch, Märkte und Nachfrage bestehen – es geht also darum, mit Augenmaß und gesundem Risikobewusstsein die Chancen wahrzunehmen. Hierbei unterstützt die Bundesregierung die deutsche Außenwirtschaft mit zwei bewährten Instrumenten: Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) schützen vor einem Zahlungsausfall bei der Lieferung in schwierige Märkte; Investitionsgarantien begleiten deutsche Investoren bei ihren Projekten im Ausland.
Exportieren und investieren ohne Risiko
Die höchst unterschiedlichen, teilweise recht schwierigen Rahmenbedingungen in den einzelnen afrikanischen Ländern machen den Kontinent geradezu zu einem Prototyp für die Absicherung mit Exportkredit- oder Investitionsgarantien. Südafrika und die angrenzenden Länder haben sich in den letzten Jahren als eine ausgesprochene Wachstumsregion etabliert. Dieser Trend wurde bisher auch durch die Finanzkrise nicht unterbrochen. Weiteres Potenzial liegt in den Mittelmeeranrainerstaaten, aber auch in Ostafrika. Deutlich schwieriger wird es bei den anderen Subsahara-Staaten: Die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen sind sehr unterschiedlich und oft von Einzelpersonen in Schlüsselstellungen abhängig. Obwohl dort ein großer Bedarf beispielsweise im Infrastruktursektor besteht, werden nur wenige Projekte umgesetzt. Hermesdeckungen bzw. Investitionsgarantien werden folglich für diese Länder nur in geringem Umfang von Exporteuren und Investoren nachgefragt.
Die Folgen der Finanzkrise äußern sich in den afrikanischen Staaten in zweifacher Weise: Einerseits werden geplante Projekt für einige Zeit gestoppt, um Gelder anders einzusetzen. Zum anderen bedeutet der globale Rückgang der Nachfrage speziell für Rohstoff exportierende Länder einen nicht unerheblichen Einbruch. Dennoch gibt es einzelne Branchen und Sektoren, die nach wie vor Konjunktur haben. Hierzu gehören notwendige Investitionen in den Infrastruktursektor (Energie, Telekommunikation), die als Wachstums- und Innovationsmotor angesehen werden können.
Im Rückblick zeigen Hermesdeckungen für afrikanische Länder einen hohen Anteil kurzfristiger Absicherungen, weil die Zahlungen oftmals lieferungs- und leistungsnah erfolgten. Dies gilt auch für Investitionsgüter, die sonst eher längerfristig finanziert werden. Möglicherweise verändern sich diese Strukturen durch die Finanzkrise.
Die Exportkreditgarantien des Bundes sind seit 1949 ein wichtiges Instrument zur Förderung der deutschen Außenwirtschaft. Das System der Hermesdeckungen ist etabliert und auch im Ausland gut bekannt – dies ist in der Finanzkrise ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Auf dem guten Image können Exporteure sowohl bei ihren Verhandlungen mit ausländischen Geschäftspartnern als auch mit ihrer Bank aufbauen.
Hermesdeckungen mit neuen Absicherungsmöglichkeiten
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets II einige Veränderungen bei den Hermesdeckungen entschieden, die Exporteure gezielt unterstützen. Zunächst bis Ende 2010 befristet, sollen diese Maßnahmen besonders die gravierenden Finanzierungsschwierigkeiten der Exportwirtschaft beseitigen.
Das wichtigste Produkt der Hermesdeckungen, die Lieferantenkreditdeckung, schützt sowohl kurzfristige als auch länger kreditierte Exportgeschäfte vor einem Zahlungsausfall. Gleichzeitig eröffnet die Möglichkeit zur Abtretung dem deutschen Exporteur Wege zur Finanzierung. Erleichterungen gibt es jetzt durch die vereinfachte Abtretung, weil nun die Zustimmung des Bundes bei einem Verkauf einer Forderung an einen Kreis von anerkannten Abtretungsempfängern als generell erteilt gilt. Darüber hinaus kann der Exporteur beantragen, dass der Selbstbehalt für wirtschaftliche Risiken auf fünf Prozent reduziert wird. Hierfür ist jedoch ein Aufschlag auf die Prämie zu zahlen.
Die Avalgarantie verbessert die Liquiditätssituation des Exporteurs, weil die Bank die Kreditlinie des Unternehmens in Höhe des garantierten Betrags nicht belasten muss. Der maximale Garantiebetrag, der bisher auf 80 Millionen EUR pro Exporteur begrenzt war, wurde nun auf 300 Millionen EUR angehoben. Diese Grenze kann unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall auch überschritten werden.
Banken fällt es aktuell aus unterschiedlichen Gründen zunehmend schwer, Akkreditive zu bestätigen. Deshalb kann die kurzfristige Finanzkreditdeckung nun auch für Risiken aus L/C-Bestätigungen genutzt werden. Damit erhält die Bank die Zusicherung, eine Zahlung auch dann zu bekommen, wenn die Akkreditiv eröffnende ausländische Bank ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies erleichtert es den Exporteuren und Banken, die im Auslandgeschäft wichtigen Akkreditive zu nutzen.
Innovative Modelle in der Finanzierung
Bankgeschäfte, die im Einklang mit den Bestimmungen des islamischen Rechts stehen, werden als „Islamic Banking“ bezeichnet. Entscheidend ist dabei vor allem das Verbot des ribâ (Wucher- oder Zinsverbot). Zudem verlangen islamische Geschäftspartner häufig, dass die Transaktionen gemäß der Scharia erfolgen.
Im Bereich der Exportfinanzierung ist vor allem die „Murabaha“ (engl. „mark up sale“ oder „cost plus financing“) verbreitet, die überwiegend zur kurzfristigen Handelsfinanzierung eingesetzt wird. Sie besteht in ihrem Grundmodell aus zwei (oder mehreren) hintereinander geschalteten Kaufverträgen und gestattet die flexible Finanzierung eines Exportgeschäfts auch über mehrere Jahre.
Als alternative Form zu einem Bestellerkredit können Murabaha-Finanzierungen grundsätzlich mit einer Hermesdeckung abgesichert werden. Die Bundesregierung schafft damit die Möglichkeit, Lieferungen zu finanzieren, die islamischem Recht entsprechen.
Begleitung für Investoren auf schwierigen Märkten
Afrika hat erhebliches Potenzial und die Fortsetzung des Wachstumskurses wird in diesem Jahr davon abhängen, ob außer den internationalen Geberorganisationen weiterhin private Investoren über die Mittel verfügen, sich in Afrika zu engagieren. Andererseits können Projekte, die durch staatliche oder internationale Programme finanziert werden, Wegbereiter und Impuls für weitere Investitionen in der Region sein.
Investitionsprojekte in Form von Beteiligungen oder beteiligungsähnlichen Darlehen haben in der Regel ein deutlich höheres Volumen und längere Laufzeiten als Exportgeschäfte. Daraus ergibt sich ein anders gelagertes Risikoprofil, das deutsche Unternehmen und Investoren durch Investitionsgarantien gegen politische Risiken absichern können. Kriegerische Auseinandersetzungen, Enteignungen oder Restriktionen im Zahlungsverkehr werden damit leichter kalkulierbar.
Mit Investitionsgarantien abgesicherte Projekte sind häufig Rohstoffvorhaben oder die Errichtung eigener Produktionsstätten im Zielland. 19 Prozent des Garantiebestands zum Ende des Jahres 2008 bezogen sich auf Projekte in afrikanischen Ländern. Die wichtigsten Länder sind Ägypten, Südafrika und Kenia. Bereits seit 2006 ist eine verstärkte Nachfrage zu verzeichnen, die auch über den Beginn der Finanzkrise hinaus angehalten hat.
Investitionsgarantien werden in der Regel auf Basis so genannter Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Anlageland gewährt. Mit nahezu allen afrikanischen Staaten bestehen IFV, so dass die Investitionsgarantien zum Risikomanagement genutzt werden können.
Entscheidend ist, dass Investitionsgarantien nicht erst im Schadenfall einen Ersatz bieten, sondern auch den flankierenden Schutz der Bundesregierung gewähren. Die Bundesregierung versucht durch aktive Schadenvermeidung, die Investitionen der deutschen Unternehmen bereits vor Schadeneintritt zu schützen. Wichtig zu wissen ist auch, dass im Rahmen erforderlicher Entschädigungsmaßnahmen mit deutschen Begriffen und Maßstäben gearbeitet wird, so dass deutlich an Rechtsklarheit gewonnen wird.
Das schwierige Umfeld der Finanzkrise bedeutet für die deutsche Außenwirtschaft eine besondere Herausforderung. Die Bundesregierung stellt mit den Hermesdeckungen und Investitionsgarantien wirksame und nachhaltige Instrumente zur Verfügung, um die internationalen Aktivitäten aufrechtzuerhalten.
Die Bundesregierung hat die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Management der beiden Außenwirtschaftsförderinstrumente beauftragt.
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Exportkreditgarantien des Bundes
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